Räumungshelfer im Betrieb

Der Unternehmer hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ist.

Das bedeutet, dass der Unternehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang beurteilen muss.

Anhand der Gefährdungsbeurteilung kann man festlegen, welche Maßnahmen nötig sind, das sind z.B.:

- Erstellung eines Räumungskonzept,

- Erstellen von Räumungslisten,

- Schulungen/ Unterweisungen für die Mitarbeiter,

- Flucht- und Rettungswege kennzeichnen, einen Sammelplatz festlegen und beschildern,

- Alarmierungsmittel bestimmen,

- Räumungshelfer unterweisen und benennen,

- Regelmäßig praktische Übungen durchführen und auswerten.

Wir die Firma Stangneth helfen Ihnen bei der Erstellung Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung.

Helfen Ihnen bei der Umsetzung der Maßnahmen, Schulungen und Auswertung von praktischen Räumungsübungen.

Als Zeit für die Schulung der Räumungshelfer, Begehung im Betreib und praktische Übung inkl. Auswertung durchführen, hat sich eine Zeit von 2,5-3h bewehrt.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen!