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ERSTE HILFE SCHULUNGEN

 

Menschen in Not brauchen Hilfe! Das ist nicht alleine eine Frage der Moral, auch der Gesetzgeber verlangt von uns  bei einem Unfall oder in anderen Notsituationen Hilfe zu leisten. – Im Rahmen unserer persönlichen Möglichkeiten.
Maßnahmen der Ersten Hilfe sind einfach, aber man muss sie immer wieder üben!

Deshalb bieten wir erste Hilfe Kurse in folgenden Varianten an:

•    Ersthelfer im Betrieb (Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung)
•    Erste Hilfe für Fahrschüler
•    Erste Hilfe am Kind
•    Erste Hilfe für Feuerwehrmänner und –frauen
•    Ausbildung in Frühdefibrillation


GESETZLICHE GRUNDLAGE

StGB §323c (Strafgesetzbuch):

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten, wird mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.